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Fortbildung

Im Rahmen der Qualitätssicherung besteht für die Mitglieder die Pflicht zur Fortbildung. Um die BVFT-Zertifizierung dauerhaft zu erhalten, müssen jährliche Fortbildungen zwingend absolviert werden. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 1 Jahr. Im Rahmen eines Re-Zertifizierungsverfahrens kann die Gültigkeit für jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des vorangegangenen Jahres die Re-Zertifizierung beantragt wird. Hierfür ist der Nachweis mindestens einer besuchten Fortbildung bei einem frei wählbaren Weiterbildungsanbieter erforderlich. Der BVFT kooperiert mit dem ifT-Institut für Tierheilkunde im Bereich der Ausbildung und Fortbildung.

Wenn Sie weitere Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten benötigen, können Sie sich unter dem folgenden Link umfassend informieren

http://www.ift-info.de/seminare.php

IFT